Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Mietvertrag: Zwischen den Parteien wird ein Mietverhältnis gem. § 535 BGB begründet. HYLBOX ist Vermieter, der Kunde ist Mieter des Mietgegenstandes bzw. der Mietgegenstände. Die Vorschriften über Mietverhältnisse finden Anwendung.

(2) Vertragsschluss: Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestellung auf Basis des Angebotes (Annahme des Angebotes durch den Mieter) innerhalb der Gültigkeit des Angebotes. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich in Textform (per E-Mail), kann aber auch schriftlich (Papier und Unterschrift) erfolgen.

(3) Leistung und Gegenleistung: Leistung (Produkt zur Miete; Überlassung der Mietsachen) und Gegenleistung (Zahlung Mietzins) sind im Angebot auf Basis der Produktbeschreibung und der Preisliste konkretisiert.

(4) Einweisung und Betriebsanleitungen: Eine Einweisung in die Funktion der Mietgegenstände wird vom Vermieter nicht geschuldet. Die Parteien gehen davon aus, dass der Mieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen fachlich versiert ist/sind. Der Mieter ist einverstanden, die Bedienungsanleitungen stehen dem Mieter digital auf der Seite von Astera https://astera-led.com/products/ zum Download zur Verfügung.

(5) Servicelevel: Servicelevel sind nicht definiert.

(6) Preis und Umsatzsteuer: Die Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer. Aktuell gültige Preise finden sich netto ausgewiesen auf der Website www.hylbox.com

(7) Fälligkeit des Mietzinses und Zahlung: Die Zahlung des Mietzinses wird mit Übergabe der Mietsache bzw. Rechnungslegung an den Mieter fällig und ist auf das vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen.
Zahlungsmöglichkeiten sind: Überweisung.

(8) Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter die Zahlung einer Kaution verlangen. Ist die Hinterlegung einer Kaution erforderlich, kann diese per Überweisung auf dem Konto oder per Paypal hinterlegt werden.

(9) Versicherung: Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen angemessen gegen Beschädigungen, Zerstörung und Entwendung zu versichern und den Abschluss sowie den Bestand der Versicherung auf Anforderung dem Vermieter nachzuweisen.

(10) Übergabe und Rückgabe: Grundsätzlich sind die Mietsachen am Standort des Vermieters in der Sickingenstraße 20-28, 10553 Berlin abzuholen und zurückzugeben. Sollte sich der Mieter zur Übergabe oder Rückgabe verspäten, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die
Mietsachen einschließlich Zubehör entsprechend der Bereitstellungsdokumentation am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Bei übermäßiger Verschmutzung des Mietgegenstandes, die eine Sonderreinigung des Mietgegenstandes erfordert, leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz.

(11) Mietbeginn: Mietbeginn ist der vereinbarte Tag. Innerhalb dieser 24 Stunden beginnt mit Abholung der Mietsache gemäß Dokumentation Zeitpunkt Lieferschein und/oder Videodokumentation.

(12) Verspätete Rückgabe: Sollte sich der Mieter zur Rückgabe verspäten, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Verspätungen werden sofort und ab einer Stunde verspäteter Rückgabe mit dem vollen Tagessatz berechnet. Der Mieter ist für Schäden durch seine Verspätung weiterhin haftbar.

KTO: Berliner Volksbank Björn Hübscher Aykut Bolat
IBAN: DE 08 1009 0000 2774 8590 07 FON 017630407726 FON 01743009799
BIC: BEVODEBB

HYLBOX GmbH Sickingenstrasse 20-28 10553 Berlin

(13) Lieferung und Rücklieferung: Ist Lieferung vereinbart, erfolgt diese nach Absprache hinsichtlich des Zeitpunktes, Ortes und Liefernden. Ist Rücklieferung vereinbart, erfolgt diese nach Absprache hinsichtlich des Zeitpunktes, Ortes und Liefernden.

(14) Kündigung vor Übergabe der Mietsache: Eine Kündigung des Mietverhältnisses nach Vertragsschluss aber vor Mietbeginn (Übergabe der Mietsache) ist grundsätzlich möglich. Der Mieter hat dem Vermieter aber in Abhängigkeit von der Zeit zwischen der Kündigung und dem vereinbarten Beginn der Miete den Schaden pauschal zu ersetzen. Erfolgt die Kündigung bis zu einem Monat vor Beginn der Miete, ist kein Schaden zu ersetzen, von einem Monat bis zu zehn (10) Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses ist der Schaden mit 25% des gesamten Mietzinses zu ersetzen. Erfolgt der Rücktritt weniger als drei Werktage vor vereinbarter Abholzeit, so werden 50%, bei weniger als zwei Werktagen 60%, bei weniger als 24 Stunden 75% und bei weniger als 12 Stunden 100% des Bruttomietbetrages zur Zahlung fällig. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Hylbox GmbH maßgeblich.

(15) Behandlung der Mietsachen: Der Mieter hat die Mietsachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die er in eigenen Dingen anzuwenden pflegt, zu behandeln. Der Mieter hat für die hinreichende Einweisung und Schulung oder auf andere Art und Weise dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungsgehilfen die Mietsachen dem üblichen Einsatz entsprechend einsetzen und bedienen.

(16) Außerordentliche Kündigung: Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, nicht eingelöste Bankeinzüge, gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege der
Mietsache, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch sowie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote.

(17) Kennzeichnung der Mietsachen: Der Vermieter kennzeichnet die Mietsachen durch zumutbare Etikettierung als sein Eigentum. Weder diese Kennzeichnung noch Herstellerhinweise, Seriennummern, Siegel, Softwarelizenzhinweise etc. dürfen vom Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters entfernt oder verändert werden.

(18) Mängel- und Schadenanzeige: Der Mieter hat Mängel sowie Beschädigungen der Mietsachen unverzüglich dem Vermieter mittels des elektronischen Ticket-Systems oder über die Servicehotline anzuzeigen.

(19) Ende der Mietzeit: Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

(20) Haftung: Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Schäden der Mietsache, Verlust der Mietsache und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet der Mieter dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(21) Schlussbestimmungen: Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig ist oder wird, so gelten die weiteren Bestimmungen fort. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlich von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt und dabei die berechtigten Interessen beider Vertragsparteien angemessen berücksichtigt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.